Neue Leitlinie zur stationären Behandlung von Corona-Patienten

Eine neue interdisziplinäre S2k-Leitlinie gibt umfassende Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 - mit ganzheitlichen und fächerübergreifenden Handlungsanweisungen für Klinikärzte.

Seit dem 23. November ist eine neue S2k-Leitlinie öffentlich, die Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 umfasst. Sie erweitert die bereits seit März 2020 vorliegende intensivmedizinische S1-Leitlinie um den gesamtstationären Bereich und gibt damit Krankenhausärzten erstmals eine ganzheitliche und fächerübergreifende Handlungsanweisung an die Hand. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI) hat an der Erstellung dieser interdisziplinären Leitlinie mitgewirkt.

Ganzheitliche und fachübergreifende Therapieempfehlungen

Die zunehmende Anzahl an SARS-CoV-2-Infektionen führt auch zu einem schnellen und relevanten Anstieg der stationären Patienten mit COVID-19. Ein strukturiertes, sicheres und ressourcenschonendes Management dieser Patienten im Krankenhaus ist daher unerlässlich. „Mit der neuen S2k-Leitlinie ist es uns erstmals gelungen, alle Therapieempfehlungen für die stationäre Behandlung von COVID-19-Patienten zusammenzufassen“, erläutert Prof. Dr. med. Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Koordinator der Leitlinie. „Somit können wir die Therapie endlich ganzheitlich und fächerübergreifend betrachten, da alle beteiligten Fachgruppen in die Erstellung einbezogen waren“, so Prof. Kluge. Die Leitlinie umfasst Empfehlungen über den gesamten Verlauf der stationären Behandlung – von der Aufnahme und Diagnostik über die Therapie bis hin zum weiteren Krankheitsverlauf. Zusätzlich wurden viele andere Aspekte wie Besonderheiten bei pädiatrischen Patienten, ethische und palliativmedizinische Aspekte berücksichtigt.

Klare Handlungsempfehlungen für verschiedene Krankheitsstadien

Die Leitlinie definiert, wann eine stationäre und wann eine intensivmedizinische Betreuung erforderlich ist. „Bei Patienten mit ausgeprägter Atemnot, erhöhter Atemfrequenz und Abfall der Sauerstoffsättigung ist eine Verlegung auf die Intensivstation angezeigt. Die Leitlinie gibt dem Klinikpersonal bereits für diese Phase Empfehlungen an die Hand“, sagt Prof. Dr. med. Christian Karagiannidis, Leiter des ECMO-Zentrums an der Lungenklinik Köln-Merheim und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN).

Im Verlauf der COVID-19-Erkrankung kann es zu einer hypoxämischen respiratorischen Insuffizienz, also Problemen beim Gasaustausch in der Lunge, kommen. „Das Hauptziel der unterstützenden Therapie besteht darin, eine ausreichende Sauerstoffversorgung zu sichern, wofür uns verschiedene Methoden, wie Sauerstofftherapie oder eine Masken-Beatmung unterstützend zur Verfügung stehen“, erläutert Prof. Dr. med. Michael Pfeifer, Universität Regensburg, Chefarzt an der Klinik Donaustauf und Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg sowie Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie. Die Leitlinie hält fest, wann welche Form der Atemunterstützung, wann eine Intubation und mechanische Beatmung zum Einsatz kommen. „Die invasive Beatmung und wiederholte Bauchlagerung sind dabei wichtige Elemente in der Behandlung schwerst erkrankter COVID-19-Patienten“, so Prof. Pfeifer.

Hygieneregeln und medikamentöse Therapie weitere Leitlinien-Kapitel

„Entscheidend bei der stationären Behandlung von COVID-19-Patienten ist auch, dass strenge Hygieneregeln eingehalten werden, auch und besonders, um das Personal zu schützen“, so Prof. Dr. med. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler und Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). So empfiehlt die Leitlinie die strikte Einhaltung der Basishygiene, einschließlich der Händehygiene, sowie das korrekte Tragen von adäquater persönlicher Schutzausrüstung; dies sei im Umgang mit den Patienten unabdingbar. „Dies ist unverzichtbar, um unsere Mitarbeitenden und Patienten gleichermaßen zu schützen“, betont Prof. Janssens.

Ein wichtiges Kapitel befasst sich mit der medikamentösen Therapie. „Zu Beginn der Pandemie wurden weltweit verschiedenste Substanzen ohne klare Datenlage eingesetzt“, so PD Dr. Christoph Spinner, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie. „Wir stellen den aktuellen Stellenwert der eingesetzten Medikamente in der Leitlinie ausführlich dar, eine Sterblichkeitsreduktion konnte bisher nur für Dexamethason bei schwer kranken Patienten nachgewiesen werden."

Hier finden Sie die Leitlinie: - "S2k-Leitlinie zur stationären Behandlung von COVID-19-Patienten">https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/113-001.html

Folgende Fachgesellschaften waren an der Erstellung der Leitlinie beteiligt:
Federführend:

  • Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Berlin
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Berlin
  • Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Berlin

Unter Mitwirkung von:

  • Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), Nürnberg
  • Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI), München
  • Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), Münster
  • Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseforschung (GTH), Köln
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Berlin
  • Deutscher Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC), Ulm
  • ARDS Netzwerk Deutschland, Berlin
  • Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN)
  • Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK)
  • Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)
  • Patientenvertretung (individueller Betroffener)

Quelle: DIVI-Pressemeldung
November 2020

 


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