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Wer betreut Patienten auf der Intensivstation?
Fachärztinnen und Fachärzte, die in der Intensivmedizin tätig sind, haben sich auf die medizinische Versorgung von Patient:innen auf einer klinischen Intensivstation spezialisiert. Sie betreuen Patient:innen, die aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung bzw. ihres Zustands täglich 24 Stunden lang überwacht werden müssen.
Intensivmedizin ist fachübergreifend
Auf einer Intensivstation arbeiten Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen eng zusammen. Je nach Station besteht das Team aus Anästhesistinnen und Anästhesisten, Chirurginnen und Chirurgen, Internistinnen und Internisten sowie Kardiologinnen und Kardiologen, Neurologinnen und Neurologen oder Kinder- und Jugendärztinnen und Kinder- und Jugendärzten. Das Ärzteteam wird von speziell hierfür ausgebildeten Pflegekräften unterstützt. Je nach Bedarf werden für die Versorgung der Patient:innen auch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten und Logopädinnen und Logopäden herangezogen. Medikamente werden auf der Intensivstation häufig als Infusion oder über Spritzpumpen verabreicht.
Die Rolle der Anästhesisten in der intensivmedizinischen Betreuung
Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie sind grundsätzlich auf einer Intensivstation vertreten, nicht selten in leitender Funktion. Sie sind für die Schmerztherapie der Patient:innen verantwortlich und stellen mit die Funktion von Atmung, Herz und Kreislauf sowie anderer lebenswichtiger Organe sicher. Bei Bedarf versetzen sie den Patienten in ein künstliches Koma zur Regeneration lebenswichtiger Funktionen.
Anästhesistinnen und Anästhesisten regeln darüber hinaus auch organisatorische Abläufe auf der Intensivstation und befassen sich mit Fragen der Hygiene, die auf einer Intensivstation aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos der Patient:innen besonders wichtig ist. Auch begleiten sie den Transport von Intensivpatient:innen, z.B. in die Klinik oder bei einem Klinikwechsel.
Weiter gehört es zu den Aufgaben einer Fachärztin bzw. eines Facharztes für Anästhesiologie, ggf. den irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen („Hirntod“) eines Patienten festzustellen. Dies erfolgt zusammen mit einer Fachärztin bzw. einem Facharzt der Neurologie oder Neurochirurgie. Ist der Ausfall der Hirnfunktionen als irreversibel bestätigt, organisieren Kolleginnen und Kollegen bei vorliegendem Spenderausweis, bei entsprechender Patientenverfügung oder in Absprache mit den Angehörigen eine Organspende. Aus ethischen Gründen darf die Ärztin bzw. der Arzt, der den „Hirntod“ attestiert hat, nicht mit der Organisation der Organspende betraut sein.
Die Intensivmedizin gehört zum Fachgebiet der Anästhesiologie. D.h. Anästhesistinnen und Anästhesisten erlernen bereits in ihrer Facharztausbildung die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von Patient:innen. Die Kenntnisse können sie in einer anerkannten Zusatz-Weiterbildung zur Intensivmedizin vertiefen. Auch Angehörigen anderer Facharztgruppen steht diese Spezialisierung offen.
Quellen: anaesthesist-werden.de, Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns i. d. Fassung der Beschlüsse vom 14.10.2007, äin-red