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Notfall: Verbrennungen
So handeln Sie bei Verbrennungen und Verbrühungen richtig:
- SICHERN
Bringen Sie das Verbrennungsopfer aus dem Gefahrenbereich und löschen Sie bei Bedarf die brennende Kleidung mit einer Löschdecke oder mit Wasser. Sie können das Brandopfer notfalls auch am Boden wälzen. Entfernen Sie Schmuck und verkohlten Stoff von der Haut, sofern er nicht mit dieser verschmort ist. Im Falle von Verbrühungen entfernen Sie die nasse Kleidung. - RUFEN
Wählen Sie die europaweite, kostenfreie Notfallnummer 112, um den Rettungsdienst zu informieren, wenn es sich um großflächige bzw. tiefe Verbrennungen oder Verbrühungen handelt. Als Faustregel gelten:
beim Erwachsenen
- Verbrennungen 3. Grades (Zerstörung aller Hautschichten) von mehr als 10% der Haut
- Verbrennungen 2. Grades (Blasenbildung) von mehr als 15% der Haut
beim Kind
- Verbrennungen 3. Grades (Zerstörung aller Hautschichten) von mehr als 5% der Haut
- Verbrennungen 2. Grades (Blasenbildung) von mehr als 10% der Haut
Sollten Sie das Ausmaß nicht abschätzen können, rufen Sie in jedem Fall den Notarzt! - KÜHLEN
Das Kühlen einer Verbrennung dient der Schmerzlinderung und sollte nur bei Brandopfern durchgeführt werden, die über starke Schmerzen klagen. Kühlen Sie
- nur Brandverletzungen, die nicht größer als etwa 5% der Körperoberfläche sind.
- bei Kindern nur die Extremität, aber nicht den Kopf oder den Rumpf.
- bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, jedoch nicht länger als 15 Minuten. Das Wasser sollte etwa 20° C warm sein. Verwenden Sie keinesfalls Eis! - VERBINDEN
Decken Sie die Verbrennung mit einem sterilen, metallbeschichteten Brandwunden-Verbandstuch (z.B. aus dem Verbandskasten im Auto) ab und fixieren Sie es locker.